Urlaubsanspruch Teilzeit 20 Stunden 3 Tage-Woche? Wer in Teilzeit arbeitet, fragt sich oft, wie viele Urlaubstage pro Jahr zustehen. Besonders bei einer 20-Stunden-Woche mit nur drei Arbeitstagen pro Woche herrscht häufig Unsicherheit. Gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auch hier?
Und wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit genau berechnet? Dieser Artikel erklärt verständlich, wie du deinen Urlaubsanspruch bei einer 3-Tage-Woche ermittelst, worauf du achten musst, wenn du von Vollzeit auf Teilzeit wechselst, und welche Besonderheiten das Arbeitsrecht vorsieht.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch – das sagt das Bundesurlaubsgesetz
Nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer – egal ob Vollzeit oder Teilzeit – Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Das entspricht vier Wochen Erholungsurlaub.
Wer also nicht an sechs Tagen arbeitet, sondern weniger, muss den Urlaubsanspruch anteilig berechnen. Wichtig: Der Anspruch richtet sich immer nach den tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Wochenstunden.
Das bedeutet: Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, erhält 3/6 des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, also 12 Urlaubstage pro Jahr.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit folgt einer einfachen Formel:
(Arbeitstage pro Woche / 6) × 24 = Urlaubstage pro Jahr
Beispiel:
Du arbeitest 3 Tage pro Woche → (3 ÷ 6) × 24 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Wenn dein Arbeitgeber für Vollzeitkräfte 30 Urlaubstage pro Jahr gewährt, kannst du auch davon anteilig profitieren:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage pro Jahr.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit ist also proportional zur Zahl deiner Arbeitstage, nicht zur Stundenanzahl.
Urlaubsanspruch Teilzeit 20 Stunden 3 Tage-Woche – wie viele Tage stehen dir zu?

Wer 20 Stunden pro Woche an drei Tagen arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub im Verhältnis zu den Arbeitstagen.
Ein Beispiel:
Angenommen, Vollzeitkräfte arbeiten 5 Tage pro Woche und erhalten 30 Tage Urlaub, dann gilt:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage Urlaub pro Jahr.
Wenn dein Unternehmen nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen vorsieht, wären es:
(3 ÷ 6) × 24 = 12 Tage Urlaub pro Jahr.
Der 20-Stunden-Wert spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist, dass du 3 Tage pro Woche arbeitest.
Urlaubsanspruch bei Vollzeit und Teilzeit im Vergleich
| Arbeitszeitmodell | Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Urlaubsanspruch pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Vollzeit (5 Tage/Woche) | 5 | 24 Werktage (4 Wochen) | 20 Arbeitstage |
| Teilzeit (4 Tage/Woche) | 4 | anteilig | 16 Arbeitstage |
| Teilzeit (3 Tage/Woche, 20 Stunden) | 3 | anteilig | 12–18 Arbeitstage |
| Mini-Job (2 Tage/Woche) | 2 | anteilig | 8–12 Arbeitstage |
Das zeigt: Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch in Wochen wie Vollzeitkräfte, nur eben auf weniger Arbeitstage verteilt.
Wie funktioniert die Berechnung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Das BUrlG unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften. Entscheidend ist der Anspruch auf vier Wochen Urlaub. Das bedeutet:
• Wer fünf Tage pro Woche arbeitet → 20 Urlaubstage
• Wer drei Tage pro Woche arbeitet → 12 Urlaubstage
• Wer zwei Tage pro Woche arbeitet → 8 Urlaubstage
Die Formel lautet:
Urlaubstage bei Vollzeit × (Teilzeittage ÷ Vollzeittage)
Beispiel:
Wenn du vorher 5 Tage gearbeitet hast und 30 Tage Urlaub hattest, und nun 3 Tage arbeitest:
30 × (3 ÷ 5) = 18 Urlaubstage.
Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit
Ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit kann deinen Urlaubsanspruch verändern. Entscheidend ist, ob du deine Stunden oder Arbeitstage reduzierst.
- Reduzierst du nur die Stundenzahl, behältst du denselben Urlaubsanspruch in Tagen.
- Reduzierst du aber die Arbeitstage pro Woche, wird der Anspruch anteilig angepasst.
Beispiel:
Vorher: Vollzeit (5 Tage/Woche, 30 Urlaubstage)
Nachher: Teilzeit (3 Tage/Woche)
→ Neuer Anspruch: 30 × (3 ÷ 5) = 18 Urlaubstage.
Bereits angesammelter Urlaub aus der Vollzeitzeit darf dir nicht gekürzt werden.
Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Teilzeit
Viele Teilzeitkräfte haben keinen festen Wochenplan, sondern arbeiten an unterschiedlichen Tagen. Hier muss der durchschnittliche Arbeitsrhythmus zugrunde gelegt werden.
Beispiel:
Im Durchschnitt arbeitest du 3 Tage pro Woche, manchmal 2, manchmal 4. Dann gilt der Durchschnittswert:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage pro Jahr.
Wichtig: Bei unregelmäßiger Teilzeit ist die genaue Berechnung des Urlaubsanspruchs im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu regeln.
Was gilt bei Teilzeitkräften mit variabler Arbeitszeit?
Wenn du in Teilzeit auf Abruf arbeitest, also keine festen Arbeitstage hast, wird der Urlaubsanspruch auf Basis der durchschnittlichen Einsatztage berechnet.
Beispiel:
Du arbeitest im Durchschnitt 60 Tage im Jahr. Vollzeitkräfte arbeiten 250 Tage. Wenn sie 30 Urlaubstage haben, ergibt sich dein Anspruch:
30 × (60 ÷ 250) = 7,2 ≈ 7 Urlaubstage pro Jahr.
Auch hier gilt das Prinzip der Gleichbehandlung – dein Anspruch ist immer proportional zur tatsächlichen Arbeitszeit.
Hat man bei Teilzeit weniger Urlaub?
Nein – Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden. Laut Arbeitsrecht (§ 4 TzBfG) gilt: Der Urlaubsanspruch in Wochen ist bei Vollzeit und Teilzeit identisch.
Du hast also Anspruch auf die gleiche Zahl an Wochen Urlaub, nicht unbedingt auf die gleiche Zahl an Tagen. Wenn du nur drei Tage pro Woche arbeitest, sind diese drei Tage dein Äquivalent zu fünf Tagen bei Vollzeit.
Anders gesagt: Ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest – du hast vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr.
Urlaubsanspruch bei längerer Betriebszugehörigkeit
Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der gesetzliche Anspruch in Österreich (und oft auch in Tarifverträgen Deutschlands) auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr.
Bei einer 3-Tage-Woche entspricht das:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage,
bzw. bei sechs Wochen: (3 ÷ 5) × 36 = 21,6 ≈ 22 Urlaubstage.
Auch hier gilt das Prinzip: Teilzeitkräfte haben denselben Urlaubsanspruch in Wochen, nur umgerechnet auf ihre individuellen Arbeitstage.
Urlaubsanspruch Teilzeit 20 Stunden 3 Tage-Woche – einfache Formel

Für die Praxis kannst du dir diese einfache Formel merken:
Urlaubstage bei Vollzeit × tatsächliche Arbeitstage ÷ Vollzeittage = Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Beispiele:
• Vollzeit: 30 Urlaubstage → Teilzeit 3 Tage/Woche → (3 ÷ 5) × 30 = 18 Tage
• Vollzeit: 25 Urlaubstage → Teilzeit 3 Tage/Woche → (3 ÷ 5) × 25 = 15 Tage
So kannst du deinen Urlaubsanspruch selbst berechnen – egal ob du 20 Stunden, 15 Stunden, 25 Stunden oder 30 Stunden pro Woche arbeitest.
Fazit – Urlaubsanspruch Teilzeit 20 Stunden 3 Tage-Woche
Wer in Teilzeit 20 Stunden an drei Tagen in der Woche arbeitet, hat – je nach Regelung im Unternehmen – zwischen 12 und 18 Urlaubstagen pro Jahr. Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stundenzahl.
FAQs: „Urlaubsanspruch Teilzeit 20 Stunden 3 Tage-Woche“
Wie viele Urlaubstage bei 20-Stunden-Woche und 3-Tage-Woche?
Wer 20 Stunden pro Woche an drei Tagen arbeitet, hat 12 bis 18 Urlaubstage pro Jahr – abhängig davon, ob der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage) oder 30 Tage bei Vollzeit gewährt.
Formel:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage pro Jahr.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?
Die Berechnung erfolgt anteilig zu den Arbeitstagen:
Urlaubstage bei Vollzeit × tatsächliche Arbeitstage ÷ Vollzeittage.
Beispiel: 30 Urlaubstage bei Vollzeit, 3 Tage Arbeit/Woche → 30 × (3 ÷ 5) = 18 Tage.
Hat man bei Teilzeit weniger Urlaub?
Nein, der Urlaubsanspruch in Wochen ist gleich. Teilzeitkräfte haben vier Wochen Urlaub pro Jahr, genauso wie Vollzeitkräfte – nur die Zahl der Tage ist geringer, da sie weniger Arbeitstage pro Woche haben.








