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Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses – was Arbeitnehmer wissen müssen

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses – was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn man krank wird oder das Arbeitsverhältnis endet? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, insbesondere wenn sie ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnten.

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist im Arbeitsrecht klar geregelt – allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Fristen. In diesem Artikel erfährst du, wann du Anspruch auf eine Auszahlung hast, wie sich die Urlaubsabgeltung berechnet, was bei einer Kündigung während Krankheit gilt und wann dein Anspruch möglicherweise verfällt.

Was bedeutet Urlaubsabgeltung überhaupt?

Die Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Grundsätzlich gilt nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Urlaub soll in natura, also durch Freistellung von der Arbeit, gewährt werden.

Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, wird dieser in Geld abgegolten. Damit entsteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung, sobald das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer noch offene Urlaubstage hat. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die entsprechende Auszahlung zu leisten.

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Wann?

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Wann

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht automatisch, wenn der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und nicht mehr in Freizeit genommen werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob die Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf erfolgt.

Beispiele:

  • Du kündigst selbst und hast noch 10 Tage Resturlaub – dein Arbeitgeber zahlt dir diese Tage aus.
  • Dein Arbeitsverhältnis endet krankheitsbedingt, du konntest den Urlaub nicht nehmen – auch hier besteht ein Anspruch.
  • Bei einer fristlosen Kündigung bleibt der Anspruch ebenfalls bestehen.

Wichtig ist, dass der Urlaub zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht verfallen ist.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung – wann wird sie fällig?

Bei einer Kündigung – egal ob durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – gilt: Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung auszahlen.

Die Auszahlung erfolgt mit der letzten Gehaltsabrechnung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein späterer Verfall ist nicht erlaubt, solange der Anspruch rechtzeitig entstanden ist.

Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass der Anspruch schriftlich festgehalten oder geltend gemacht wird – besonders dann, wenn die Kündigung zum Monatsende oder kurz vor Jahresende erfolgt.

Wie wird die Urlaubsabgeltung bei Krankheit berechnet?

Wenn du wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen konntest, hast du ebenfalls Anspruch auf Urlaubsabgeltung, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Die Berechnung richtet sich nach § 11 BUrlG und basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Formel zur Berechnung:
(Bruttolohn der letzten 13 Wochen ÷ Arbeitstage dieser Wochen) × verbleibende Urlaubstage = Urlaubsabgeltung

Beispiel:
• Du verdienst 3.900 € brutto im Monat und arbeitest 5 Tage pro Woche.
• Dein Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag liegt bei 180 €.
• Du hast noch 8 Tage offenen Urlaub.
→ 8 × 180 € = 1.440 € Urlaubsabgeltung.

Urlaubsabgeltung bei Krankheit – wann besteht Anspruch?

Auch wenn du krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konntest, bleibt dein Anspruch bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG, 9 AZR 353/10) haben entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht verfällt, wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig waren.

Das bedeutet:

  • Der Urlaub bleibt bestehen, solange das Arbeitsverhältnis andauert.
  • Wenn das Arbeitsverhältnis endet, wandelt sich der Resturlaub in einen Geldanspruch (Urlaubsabgeltung) um.
  • Dieser Anspruch verfällt erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

Beispiel:
Dein Urlaub aus dem Jahr 2023 kann – wenn du krank warst – noch bis 31. März 2025 ausgezahlt werden.

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses – der Resturlaub

Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses - der Resturlaub

Wenn du während einer Krankheit gekündigt wirst, ändert das nichts an deinem Anspruch. Der Resturlaub, den du wegen Krankheit nicht nehmen konntest, muss vom Arbeitgeber abgegolten werden.

Das gilt auch dann, wenn du über längere Zeit arbeitsunfähig warst. Wichtig ist nur, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und nicht durch Zeitablauf erloschen ist.

Wichtige Punkte:
• Krankheit unterbricht den Urlaubsanspruch nicht.
• Der Urlaub verfällt erst nach 15 Monaten.
• Die Abgeltung erfolgt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch, sofern noch Urlaubstage bestehen.

Wie lange kann man Urlaubsabgeltung fordern?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann verjähren, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Achtung: In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen sind kürzere Fristen vorgesehen, sogenannte Ausschlussfristen (oft 3 Monate). Wenn du also nach einer Kündigung Anspruch auf Urlaubsabgeltung hast, solltest du diesen sofort schriftlich einfordern.

Höhe der Urlaubsabgeltung – wovon hängt sie ab?

Die Höhe der Urlaubsabgeltung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 11 BUrlG). Einbezogen werden:

  • Grundgehalt
  • regelmäßige Zuschläge
  • Überstundenvergütung (wenn regelmäßig geleistet)
  • variable Gehaltsbestandteile (z. B. Provisionen)

Nicht berücksichtigt werden:

  • Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Aufwandsentschädigungen

Somit spiegelt die Urlaubsabgeltung dein durchschnittliches Einkommen wider, das du verdient hättest, wenn du den Urlaub tatsächlich genommen hättest.

Unterliegt die Urlaubsabgeltung der Steuer und Sozialversicherung?

Ja, die Urlaubsabgeltung unterliegt der Lohnsteuer und ist sozialversicherungspflichtig. Sie wird als normaler Arbeitslohn behandelt und zusammen mit dem letzten Gehalt bzw. Vermögen ausgezahlt.

Beispiel:
Wenn du zum Monatsende kündigst und Anspruch auf 1.000 € Urlaubsabgeltung hast, wird dieser Betrag brutto ausgezahlt, abzüglich Steuern und Sozialabgaben.

Nur in bestimmten Fällen – etwa bei einer geringfügigen Beschäftigung – kann die Zahlung steuerfrei bleiben.

Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch kann verfallen, wenn:

  • du ihn nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend machst,
  • du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses länger als 15 Monate krank bist,
  • du bereits mehr Urlaub genommen hast, als dir zustand.

Nach aktueller Rechtsprechung verfällt der Anspruch auf gesetzlichen Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Tariflicher Mehrurlaub kann früher verfallen, je nach Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Urlaubsabgeltung bei fristloser Kündigung

Auch bei einer fristlosen Kündigung steht dir eine Urlaubsabgeltung zu, sofern du noch Resturlaub hast. Das gilt selbst dann, wenn du wegen Krankheit oder Fehlzeiten nicht mehr arbeiten konntest. Der Arbeitgeber darf den Anspruch nicht verweigern, da der Urlaub bereits erworben wurde.

Ausgenommen sind Fälle, in denen der Urlaub bereits abgegolten oder gewährt wurde oder eine gegenseitige Vereinbarung besteht.

Fazit – Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn du deinen Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konntest und das Arbeitsverhältnis endet, hast du in der Regel Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Sie sichert, dass du deinen gesetzlichen Erholungsurlaub in Geld erhältst, auch wenn du ihn nicht mehr nehmen kannst.

Das Wichtigste auf einen Blick:
• Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Urlaub nicht genommen werden konnte.
• Auch bei Krankheit bleibt der Anspruch bestehen – bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
• Die Berechnung erfolgt nach § 11 BUrlG auf Basis des Durchschnittsverdiensts der letzten 13 Wochen.
• Die Urlaubsabgeltung unterliegt Lohnsteuer und Sozialversicherung.
• Bei Kündigung muss der Arbeitgeber den Anspruch auszahlen, sofern noch Resturlaub besteht.

FAQs: „Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses“

Wie wird die Urlaubsabgeltung bei Krankheit berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach § 11 BUrlG: Grundlage ist der durchschnittliche Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Beispiel: 3.900 € Monatsgehalt → 180 € pro Tag × 8 offene Urlaubstage = 1.440 € Urlaubsabgeltung.

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung und Krankheit?

Wenn du krankheitsbedingt keinen Urlaub nehmen konntest und dein Arbeitsverhältnis endet, wandelt sich der Resturlaub automatisch in einen Geldanspruch um. Dieser bleibt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres bestehen. Danach kann er verfallen.

Wann ist Urlaubsabgeltung beitragsfrei?

Nur in seltenen Fällen – etwa bei Abfindungen oder Sondervereinbarungen – kann die Urlaubsabgeltung sozialversicherungsfrei sein. In der Regel gilt sie als Arbeitsentgelt und ist damit steuer- und beitragspflichtig.

Wann wird die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der letzten Gehaltsabrechnung, spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie kann auch rückwirkend erfolgen, wenn der Anspruch später festgestellt wird.

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